Elterninformation OP- Masken
Sehr geehrte Eltern,
im § 2 Absatz 1 der o.g. Verordnung ist formuliert:
„Jede Person, die sich in Schulgebäuden oder in und auf allen schulischen Anlagen aufhält, hat eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für Schülerinnen und Schüler gilt die dringende Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (zum Beispiel OP-Masken gemäß EN 14683).“
Die Masken werden vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur MV als freiwillige Leistung zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der Masken ist auf zwei Unterrichtswochen ausgelegt. Sobald die Masken an der Schule sind, werden wir diese an die anwesenden Schülerinnen und Schüler ausgeben. Damit ist eine Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für alle möglich.
Mit freundlichen Grüßen
I.Lehmann Schulleiterin