Aktuell Elterninformation zum Testnachweis bei den Elternversammlungen Posted on 10. August 2021 by heinrichheine Sehr geehrte Eltern, als Testnachweis der Eltern gilt gemäß § 6 der 3. SchulCorona VO MV in Verbindung mit § 1a der Corona-LVO M-V Nachweis eines negatives Testergebnisses ausgestellt von einem Testzentrums/einer Teststelle (ein Selbsttest reicht NICHT aus) Nachweis vollständiger Impfstatus (Papierform oder digital) Nachweis über Genesung Ebenfalls reicht eine Arbeitgeberbescheinigung bezüglich des Testnachweises Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Blickpunkte/Coronavirus/Coronavirus-%E2%80%93-Informationen-f%C3%BCr-schule/Allgemeinverf%C3%BCgung/ https://www.regierung-mv.de/corona/Verordnungen-und-Dokumente/ Mit freundlichen Grüßen Iris Lehmann Schulleiterin