Elterninformation zum Schulbetrieb
Information des Bildungsministeriums
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
am 07.04.2021 erhielten wir folgende Informationen zum weiteren Schulbetrieb ab 12.04.2021 entsprechend der geänderten 2. Schul-Corona-Verordnung.
Die aktuelle 2. Schul-Corona-Verordnung sieht nunmehr 2 Stufen vor: Stufe 1 bei einer 7-Tage-Inzidenz bis unter 150 sowie
Stufe 2 bei einer 7-Tage-Inzidenz ab 150.
Für die Schulorganisation der Stufe 1 oder der Stufe 2 ist jeweils die 7-Tage-Inzidenz
des Mittwochs für die darauffolgende Woche ausschlaggebend
Im Nachfolgenden finden Sie die wichtigsten Regelungen für die Stufe 1 bei einer 7- Tage-Inzidenz bis unter 150:
• In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in den Abschlussjahrgängen Klassenstufe 10 findet ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen statt.
• In den allgemein bildenden Schulen ab der Jahrgangsstufe 7 bis 9 findet
Wechselunterricht statt.
• Schülerbetriebspraktika im Rahmen der beruflichen Orientierung oder Langzeitpraktika im Rahmen der Flexiblen Schulausgangsphase können unter Einhaltung der festgelegten Maßnahmen der jeweiligen Betriebsstätte stattfinden.
Die wichtigsten Regelungen für die Stufe 2 bei einer 7-Tage-Inzidenz ab 150 sind:
• Der Besuch von Schulen ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich untersagt.
• Als Ausnahme von dem Besuchsverbot können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 die Notfallbetreuung der Schule besuchen. Für die Notfallbetreuung sind grundsätzlich die üblichen Beschulungszeiten maßgeblich. Die Schülerinnen und Schüler sind hierfür anzumelden. Für die Aufnahme in die Notfallbetreuung gilt § 2 Absatz 4, 5 und 10 der Corona- Kindertagesförderungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
• Im Übrigen wird für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten Distanzunterricht erteilt, mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge.
Als Ausnahme von dem Besuchsverbot nach Absatz 1 ist Schülerinnen und Schülern der Abschlussjahrgänge der Besuch der Schule erlaubt. Sie erhalten unter Aufhebung der Präsenzpflicht Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen.
• Inzidenzunabhängig wird in den Schulen die Abnahme von Abschlussprüfungen gewährleistet. Nähere Vorgaben zur Durchführung von Prüfungen werden durch Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur geregelt. Für die Abschlussprüfungen gelten die Hygiene- und Organisationshinweise für die schulischen Abschlussprüfungen 2021.
Mit freundlichen Grüßen
I. Lehmann Schulleiterin