Elternbrief
Posted on by heinrichheine
Sehr geehrte Eltern,
bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Schulinterne Regelungen für 2-Wochen-Plan nach Quarantäneanordnung/ Allgemeinverfügung
- Allgemeines für Eltern und Schüler*innen
- Die Erziehungsberechtigten informieren umgehend die Klassenleitung über eine Quarantäneanordnung/ Allgemeinverfügung.
- Für alle Schüler*innen besteht eine Teilnahmepflicht an allen Unterrichtsformen im Distanzunterricht, wenn keine medizinischen Gründe dagegen sprechen.
In diesem Fall informieren die Erziehungsberechtigten die Klassenlehrer*innen.
- Vorgehen im Falle einer Quarantäneanordnung/ Allgemeinverfügung für einzelne Schüler*innen
- In Klassenstufe 1 und 2 werden die Wochenpläne per Post verschickt.
- Ab Klasse 3 stellen die Fachlehrer*innen Aufgaben für einen Zeitraum von zwei Wochen entsprechend der Wochenstundenzahl über die Lernplattform bereit.
- Wenn Schüler*innen über keinen Internetzugang verfügen, werden Aufgaben einen Tag nach der Quarantäneanordnung/ Allgemeinverfügung auf dem Postweg versendet.
- Wenn Schüler*innen über kein mobiles Endgerät verfügen, wird über Eltern/Angehörige eine Leihe von Schulgeräten organisiert oder die Aufgaben werden per Post versandt.
- Klassenlehrer*innen und Fachlehrer*innen geben feste Kommunikationszeiten vor.
- Der Kontakt erfolgt über die Lernplattform oder E-Mail.
- Die Fachlehrer*innen machen transparent, wann Aufgaben bewertet werden und legen Mindestanforderungen (Erwartungshorizont) fest.
- Vorgehen im Falle einer Quarantäneanordnung/ Allgemeinverfügung für ganze Klassen
- In Klassenstufe 1 und 2 werden die Wochenpläne per Post verschickt.
- Der Unterricht ab Klasse 3 erfolgt auf Grundlage des jeweils geltenden Stundenplanes- die Fächer Sport und Werken bilden eine Ausnahme.
- Ab Klasse 3 stellen die Fachlehrer*innen Aufgaben über die Lernplattform bereit.
- Wenn Schüler*innen über keinen Internetzugang verfügen, werden Aufgaben von der Klassenleitung einen Tag nach der Quarantäneanordnung auf dem Postweg versendet.
- Wenn Schüler*innen über kein mobiles Endgerät verfügen, wird über Eltern/Angehörige eine Leihe von Schulgeräten organisiert oder die Aufgaben werden per Post versandt.
- Klassenlehrer*innen und Fachlehrer*innen informieren über verbindliche Kommunikationszeiten und Zeiten für den Online-Unterricht.
- Der Kontakt erfolgt über die Lernplattform oder E-Mail.
- Fachlehrer*innen machen transparent, wann Aufgaben bewertet werden und legen Mindestanforderungen (Erwartungshorizont) fest.