Änderung Testpflicht
Sehr geehrte Eltern,
Ab Freitag, 29.04.2022 entfällt die bisherige Testpflicht. Es wird zu einer anlassbezogenen Testpflicht übergegangen. Das heißt, die Testung erfolgt zu Hause- nur bei Anzeichen einer Erkrankung.
Auszug aus der Verordnung:
(3)Bei Vorliegen leichter Erkältungssymptome (Kratzen im Hals, Halsschmerzen, leichte Abgeschlagenheit, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, verstopfte und oder laufende Nase, Niesen, leichter Husten, kein Fieber, keine Atemnot, kein Geruchs- oder Geschmacksverlust) ist grundsätzlich das Betreten der Schule möglich. Hierzu bedarf es innerhalb der ersten fünf Tage ab Symptombeginn einer zweimaligen Testung – möglichst am ersten und am dritten Tag nach Symptombeginn – der Person in der Häuslichkeit mittels eines anerkannten Antigen-Selbsttests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
(4)Bei schweren Krankheitssymptomen, die einer ärztlichen Abklärung bedürfen, wie zum Beispiel Fieber (größer oder gleich 38,5 Grad Celsius bei Kleinkindern, größer oder gleich 38 Grad Celsius bei Schulkindern), Atemnot, Geruchs- und Geschmacksverlust, Gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen) oder schwere Erkältungssymptome, ist das Betreten der Schule nicht möglich und eine ärztliche Abklärung der Symptome erforderlich. Personen, die eine solche Symptomatik aufweisen, bei denen nach ärztlicher Diagnose eine SARS-CoV-2-Testung erforderlich ist und kein Nukleinsäurenachweis oder ein PoC-Antigentest durch geschultes Personal in einer Arztpraxis oder einem Abstrichzentrum durchgeführt wird, ist das Betreten der Schule bis zur vollständigen Genesung und 48 Stunden Symptomfreiheit (insgesamt mindestens sieben Tage) verboten. Im Falle eines positiven Testergebnisses darf die Schule während der häuslichen Isolationszeit nicht besucht werden.
Es stehen den Schüler*innen zwei Tests wöchentlich zu Verfügung. Wir geben diese als Gesamtpaket mit. Diese Test sind für den Zeitraum bis zum 03.06.2022 geplant.
28.04.2022
Lehmann – Schulleitung