Junge gibt Peacezeichen

Lasst uns alle gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Schule ein Ort bleibt, an dem wir gerne sind.

Damit sich alle an unserer Schule wohlfühlen, brauchen wir gemeinsame Regeln. Sie helfen uns, respektvoll, fair und sicher miteinander umzugehen. Die Hausordnung ist nicht nur ein „Regelwerk“ – sie ist unsere gemeinsame Vereinbarung, die dafür sorgt, dass wir gut lernen und zusammenleben können.

Regeln bedeuten nicht, dass alles streng und langweilig ist – im Gegenteil: Sie schaffen Freiräume und Sicherheit. Wer weiß, dass er respektiert wird und dass man sich aufeinander verlassen kann, fühlt sich wohler und kann sich besser entfalten.

In unserer Schule verbringen wir viel Zeit miteinander – im Unterricht, auf dem Schulhof, in Projekten oder bei Veranstaltungen. Damit diese Zeit für alle schön wird, braucht es Verständnis, Rücksichtnahme und gegenseitige Unterstützung. Genau das macht unsere Gemeinschaft stark.

Nur wenn jede und jeder Rücksicht nimmt, entsteht ein Ort, an dem sich alle willkommen, geschützt und ernst genommen fühlen. So schaffen wir gemeinsam eine Schule, in der man nicht nur lernt, sondern sich auch zu Hause fühlt.

Hausordnung der Grundschule
am Standort Amtsstraße

Section Separator

Grundsätzliches zum Schutz und zur Sicherheit der eigenen Person

  • Es gilt das Jugendschutzgesetz und das Nichtraucherschutzgesetz.
  • Es ist verboten Gegenstände in die Schule mitzubringen, die die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer gefährden.
  • Die Haftung der Schule richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie erstreckt sich nicht auf Gegenstände, die in der Schule nicht gebraucht werden, Geld, Wertgegenstände, Fahrräder und deren Zubehör sowie Krafträder, Schmuckstücke und liegengelassene Gegenstände.
  • Erleiden SchülerInnen auf dem Schulgelände, in den Schulgebäuden oder auf dem Schulweg einen Unfall, so ist sofort eine Lehrkraft oder ein Mitarbeiter der Schule zu informieren.
  • Das Rennen ist im gesamten Schulhaus zu keiner Zeit gestattet.
  • Das eigenmächtige Verlassen des Schulgeländes ist allen SchülerInnen untersagt.
  • Gäste müssen sich im Sekretariat an- und abmelden.

Grundsätzliches für ein lern- und gesundheitsförderndes Miteinander an unserer Schule

  • Alle SchülerInnen führen ein Hausaufgabenheft.
  • Die Arbeitsmaterialien werden vor Unterrichtsbeginn bereitgelegt. Fehlende Hausaufgaben oder Arbeitsmaterialien werden vor der Stunde gemeldet, indem das Hausaufgabenheft den LehrerInnen vorgelegt wird, damit die Eltern informiert werden können.
  • Handys sind im Schulhaus auszuschalten.
  • Das Kauen von Kaugummi ist während des Unterrichts nicht gestattet.
  • Das Trinken von Wasser während des Unterrichts ist erlaubt. Über Ausnahmen, z.B. bei Krankheit entscheidet die Lehrkraft.
  • Ausgeliehene Bücher und Arbeitsmittel werden schonend behandelt und fristgemäß in sauberem Zustand zurückgegeben. Beschädigte und verschmutzte Bücher müssen gemeldet werden. Mutwillig beschädigte und verlorene Bücher und Arbeitshefte müssen ersetzt werden.
  • Wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer in der Klasse ist, melden die SchülerInnen beim der Lehrkraft im Nachbarklassenraum.
  • Jacken und Kopfbedeckungen werden an die Garderobenhaken im Unterrichtsraum gehängt.
  • Zu Stundenbeginn sitzen alle SchülerInnen an ihrem Platz im Unterrichtsraum.
  • Stühle, die nicht besetzt sind, werden zu Unterrichtsbeginn herunter gestellt. Wenn die Benutzung eines Raumes für einen Tag beendet ist, müssen alle Stühle hochgestellt werden.

Grundsätzliches für ein ressourcenschonendes und umweltfreundliches Verhalten an unserer Schule

  • Der im Foyer aufgestellte Wasserspender wird am Vormittag von den Ordnungsschülern für die Klasse genutzt und ist in der VHS-Zeit für jeden zugänglich, der ihn sinnvoll benutzt.
  • Schuleigentum darf nicht beschmiert, beklebt, beschädigt oder zerstört werden.
  • Alle Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter, damit Ordnung und Sauberkeit auf dem gesamten Schulgelände gewährleistet werden kann.
  • Es ist auf ein sauberes Verhalten auf den Toiletten zu achten.

Fahrschüler

  • SchülerInnen die mit dem Schulbus ankommen, verlassen unverzüglich den Haltestellenbereich und werden von der Schulbusbegleitung zur Schule gebracht.
  • SchülerInnen, die mit dem Schulbus nach Hause fahren, verlassen nach dem Unterricht bzw. den Angeboten das Schulhaus und begeben sich zum Treffpunkt an der Ecke des Schulhauses und werden von der Busbegleitung zum Bus gebracht.

Fahrradbenutzung

  • Fahrräder werden in dem dafür auf dem Schulgelände vorgesehenen Bereich abgestellt und persönlich gesichert. Dieser Bereich des Schulhofes darf nur zum Abstellen und Herausholen der Fahrräder betreten werden.
  • Das Benutzen von Fahrrädern auf dem Schulgelände ist grundsätzlich verboten.

Pausenordnung

Hofpause von 9.30 bis 9.45 Uhr
  • Während der Hofpause halten sich alle Schüler auf dem Schulhof auf.
  • Die unterrichtenden Lehrer achten darauf, dass alle Schüler den Raum verlassen. Unterstützung erhalten sie von den Ordnungsschülern der 4. Klasse.
  • Den Weisungen des Schülerordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Bei schlechten Witterungsbedingungen wird abgeklingelt. Dann müssen sich alle im jeweiligen Unterrichtsraum aufhalten.
Mittagspause von 11.25 bis 11.50 Uhr
  • In dieser Pause besteht die Möglichkeit, ein Mittagessen einzunehmen.
  • Um 11.25 Uhr essen alle Schüler, die in der 5. Std. Unterricht haben. Schüler, die nach der Mittagspause zu den Angeboten der VHS gehen, warten auf das Klingelzeichen der Ordnungsschüler und gehen dann zum Mittagessen.
  • Während der Pause halten sich alle anderen Schüler auf dem Schulhof auf.
  • In der kalten Jahreszeit kann die Pause verkürzt werden. Die Entscheidung liegt bei den aufsichtsführenden Lehrern. Nach dem Abklingeln halten sich die Schüler in den jeweiligen Unterrichtsräumen auf.
Pausen im Block
  • Lehrer legen die Pausen pädagogisch sinnvoll in den Block.
Pausen bei Einzelstunden
  • Schüler und Lehrer achten gemeinsam auf den pünktlichen Beginn und den pünktlichen Abschluss des
    Unterrichts bei diesen Pausen.

Haftung

  • SchülerInnen sind entsprechend ihrer Einsicht für Personen- und Sachschäden verantwortlich, die sie schuldhaft verursachen.
  • Die Erziehungsberechtigten haften für die von ihren Kindern verursachten Personen- und Sachschäden nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Insbesondere sind sie für die pflegliche Behandlung und pünktliche Rückgabe des den SchülerInnen anvertrauten Eigentums der Schule verantwortlich.
  • Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der SchülerInnen am Unterricht oder an schulischen Veranstaltungen teilnehmen.
  • Die Haftung der Schule richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie erstrecht sich ausdrücklich nicht auf Gegenstände, die nicht in der Schule gebraucht werden, Wertgegenstände, Geld, Fahrräder, deren Zubehör, Kleinkrafträder, Schmuck und liegengelassene Gegenstände.

Schlussbestimmung

  • Alle Verstöße gegen diese Hausordnung werden nach § 60 des Schulgesetzes des Landes MecklenburgVorpommern und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten geahndet.
  • Diese Hausordnung wird durch Anordnungen und Weisungen der Schulleitung ergänzt.

Hausordnung der Regionalen Schule
am Standort Heinrich-Heine-Straße

Section Separator

Grundsätzliches zum Schutz und zur Sicherheit der eigenen Person

  • Es gilt das Jugendschutzgesetz und das Nichtraucherschutzgesetz.
  • Es ist verboten Gegenstände in die Schule mitzubringen, die die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer gefährden.
  • Die Haftung der Schule richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie erstreckt sich nicht auf Gegenstände, die in der Schule nicht gebraucht werden, Geld, Wertgegenstände, Fahrräder und deren Zubehör sowie Krafträder, Schmuckstücke und liegengelassene Gegenstände.
  • Erleiden SchülerInnen auf dem Schulgelände, in den Schulgebäuden oder auf dem Schulweg einen Unfall, so ist sofort eine Lehrkraft oder ein Mitarbeiter der Schule zu informieren.
  • Das Rennen ist im gesamten Schulhaus zu keiner Zeit gestattet.
  • Das eigenmächtige Verlassen des Schulgeländes ist allen SchülerInnen untersagt.
  • Gäste müssen sich im Sekretariat an- und abmelden.

Grundsätzliches für ein lern- und gesundheitsförderndes Miteinander an unserer Schule

  • Alle SchülerInnen führen ein Hausaufgabenheft.
  • Die Arbeitsmaterialien werden vor Unterrichtsbeginn bereitgelegt. Fehlende Hausaufgaben oder Arbeitsmaterialien werden vor der Stunde gemeldet, indem das Hausaufgabenheft den LehrerInnen vorgelegt wird, damit die Eltern informiert werden können.
  • Handys sind im Schulhaus auszuschalten.
  • Das Kauen von Kaugummi ist während des Unterrichts nicht gestattet.
  • Das Trinken von Wasser während des Unterrichts ist erlaubt.
  • Ausgeliehene Bücher und Arbeitsmittel werden schonend behandelt und fristgemäß in sauberem Zustand zurückgegeben. Beschädigte und verschmutzte Bücher müssen gemeldet werden. Mutwillig beschädigte und verlorene Bücher und Arbeitshefte müssen ersetzt werden.
  • Wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer in der Klasse ist, melden die KlassensprecherInnen dies im Sekretariat.
  • Jacken und Kopfbedeckungen werden an die Garderobenhaken im Unterrichtsraum und in der Mensa gehängt.
  • Zu Stundenbeginn sitzen alle SchülerInnen an ihrem Platz im Unterrichtsraum.
  • Stühle, die nicht besetzt sind, werden zu Unterrichtsbeginn herunter gestellt. Wenn die Benutzung eines Raumes für einen Tag beendet ist, müssen alle Stühle hochgestellt werden.

Grundsätzliches für ein ressourcenschonendes und umweltfreundliches Verhalten an unserer Schule

  • Der im Foyer aufgestellte Wasserspender steht jedem zur Verfügung, der ihn sinnvoll benutzt.
  • Schuleigentum darf nicht beschmiert, beklebt, beschädigt oder zerstört werden.
  • Alle Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter, damit Ordnung und Sauberkeit auf dem gesamten Schulgelände gewährleistet werden kann.
  • Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Toilettentüren zu den Fluren geschlossen werden.

Fahrschüler

  • SchülerInnen, die mit dem Schulbus ankommen, verlassen unverzüglich den Haltestellenbereich und begeben sich auf den Schulhof oder ins Schulgebäude.
  • SchülerInnen, die mit dem Schulbus nach Hause fahren, verlassen nach dem Unterricht bzw. den Angeboten das Schulhaus und begeben sich in den Haltestellenbereich auf dem Schulgelände.

Fahrrad- und Kradbenutzung

  • Fahrräder und Kräder werden in dem dafür auf dem Schulgelände vorgesehenen Bereich abgestellt und persönlich gesichert. Dieser Bereich des Schulhofes darf nur zum Abstellen und Herausholen der Fahrzeuge betreten werden.
  • Das Benutzen von Fahrrädern und Krädern auf dem Schulgelände ist grundsätzlich verboten.

Pausenordnung

  • Die Unterrichtsräume werden durch die Lehrkräfte abgeschlossen.
  • Beim Raumwechsel nehmen die SchülerInnen ihre Taschen mit auf den Hof bzw. stellen sie ordentlich vor dem nächsten Unterrichtsraum ab.
  • Auf dem Weg vom zuletzt genutzten Raum zum Schulhof ist es gestattet, das Schülerbistro aufzusuchen.
  • Das Benutzen des Fußballplatzes ist gestattet. Dafür sind Schülerverantwortliche benannt.
  • Den Weisungen des Schülerordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
Hofpause von 9.20 bis 9.45 Uhr
  • Während der Hofpause halten sich alle Schüler auf dem Schulhof auf. Diese Pause dient zum Einnehmen des 2. Frühstücks.
  • Bei schlechten Witterungsbedingungen wird abgeklingelt. Dann müssen sich alle im Schulhaus aufhalten.
Mittagspause von 12.10 bis 12.45 Uhr
  • In dieser Pause besteht die Möglichkeit in der Mensa ein Mittagessen einzunehmen.
  • Auf Antrag ist es einigen SchülerInnen in dieser Pause erlaubt, ein Mittagessen an einem im Antrag von den Eltern bestimmten Ort einzunehmen. Während der Pause halten sich alle anderen Schüler auf dem Schulhof auf.
  • In der kalten Jahreszeit können sich SchülerInnen ab 12.30 Uhr im Foyer aufhalten. Die Regelungen trifft die Schulleitung.
Pausen im Block
  • LehrerInnen legen die Pausen pädagogisch sinnvoll in den Block.
Pausen bei Einzelstunden
  • SchülerInnen und LehrerInnen achten gemeinsam auf den pünktlichen Beginn und den pünktlichen Abschluss des Unterrichts bei diesen Pausen

Haftung

  • SchülerInnen sind entsprechend ihrer Einsicht für Personen- und Sachschäden verantwortlich, die sie schuldhaft verursachen.
  • Die Erziehungsberechtigten haften für die von ihren Kindern verursachten Personen- und Sachschäden nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Insbesondere sind sie für die pflegliche Behandlung und pünktliche Rückgabe des den SchülerInnen anvertrauten Eigentums der Schule verantwortlich.
  • Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der SchülerInnen am Unterricht oder an schulischen Veranstaltungen teilnehmen.
  • Die Haftung der Schule richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie erstrecht sich ausdrücklich nicht auf Gegenstände, die nicht in der Schule gebraucht werden, Wertgegenstände, Geld, Fahrräder, deren Zubehör, Kleinkrafträder, Schmuck und liegengelassene Gegenstände.

Schlussbestimmung

  • Alle Verstöße gegen diese Hausordnung werden nach § 60 des Schulgesetzes des Landes MecklenburgVorpommern und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten geahndet.
  • Diese Hausordnung wird durch Anordnungen und Weisungen der Schulleitung ergänzt.